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Kundeninformation Februar
2011 Neue IHPs für alle nichtgewerblichen Luftfahrzeuge bis zum 31.12.2013 erforderlich!
Leider
werden den Eigentümern, Haltern und Wartungsbetrieben der Allgemeinen
Luftfahrt wieder einmal durch neue Vorschriften und höhere Auflagen seitens
der Behörden LBA und EASA neue Verwaltungsauflagen hinsichtlich der Wartung
und Dokumentation Ihrer Luftfahrzeuge 'aufgezwungen'. Aus
aktuellem Anlass, bzw. aufgrund der NfL II Nr. 71-10, möchten wir unsere
Kunden darauf hinweisen, dass für Ihre Luftfahrzeuge ein neues,
umfangreicheres IHP erforderlich wird. Das aktuelle IHP behält nur noch bis
zum 31.12.2013 Gültigkeit. Nach Ablauf dieser Frist darf das
Luftfahrzeug nur noch nach dem neuen IHP betrieben und gewartet werden. Da
die Entwicklung des neuen IHP (nach Muster NfL II Nr. 72-10) zusammen mit
der erforderlichen kostenpflichtigen Genehmigung durch das LBA
mehrere Wochen in Anspruch nehmen könnte, empfehlen wir unseren Kunden,
diesen erneuten 'angeordneten Verwaltungsakt' der Behörde rechtzeitig
anzugehen. Gern sind wir Ihnen, als Ihre betreuende Werft, wieder bei diesem
Vorhaben behilflich. Das
LBA berechnet nur für die Genehmigung des neuen IHP je nach
Luftfahrzeugmuster Wenn
wir Sie bei der Umstellung auf das neue IHP unterstützen sollen, sprechen
Sie uns bitte an. Im Vorfeld müssen wir allerdings darauf hinweisen, dass
es uns in diesem Fall leider nicht mehr möglich sein wird, das neue IHP
kostenlos zu erstellen. Der Umfang der neuen IHP (siehe Muster) erfordert
einen wesentlich höheren Aufwand, als es bei den bisherigen Standard-IHP
der Fall war. Wir versichern Ihnen, dass wir die entstehenden Kosten für
Sie so gering wie möglich halten werden.
Weitere
Informationen zu diesem Thema: Muster eines neuen IHP (LBA-Entwurf) Komplette Kundeninformationen als pdf-Download hier.
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